Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis, in das die Amtsgerichte Kaufleute und Handelsgesellschaften mit Firma, Sitz, Vertretung und Kapital eintragen. Jeder darf es zu Informationszwecken einsehen, und auf seine Eintragungen darf sich der Geschäftsverkehr verlassen.

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Das Handelsregister gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Wer mit einer Firma Geschäfte macht, sieht dort, wer sie vertreten darf, wo sie ihren Sitz hat und welche Rechtsform sie trägt. Geführt wird es nach § 8 HGB elektronisch von den Gerichten, in der Praxis von einzelnen Amtsgerichten als Registergericht.

Was steht im Handelsregister?

Das Register hat zwei Abteilungen. In Abteilung A (HRA) stehen Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie die OHG und die KG, in Abteilung B (HRB) die Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Zu jeder Firma gehören der eingetragene Name, die Rechtsform, der Sitz und die Anschrift sowie die Personen, die das Unternehmen vertreten, bei einer GmbH also die Geschäftsführer. Bei Kapitalgesellschaften kommen der Gegenstand des Unternehmens und das Stamm- oder Grundkapital dazu, außerdem Prokuren, Satzungsänderungen, Umwandlungen, die Auflösung und die Löschung.

Neben den Eintragungen hält das Register Dokumente bereit, etwa den Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterliste einer GmbH.

Warum ist der Eintrag verbindlich?

Eine Tatsache, die eingetragen werden muss, kann ein Unternehmen einem Dritten nach § 15 HGB erst entgegenhalten, wenn sie eingetragen und bekannt gemacht ist. Wurde ein Geschäftsführer abberufen und das nicht eingetragen, darf sich ein Geschäftspartner, der davon nichts wusste, weiter auf den alten Eintrag verlassen. Deshalb melden Unternehmen jede Änderung an, und zwar elektronisch in öffentlich beglaubigter Form, in der Regel über einen Notar (§ 12 HGB).

Bekannt gemacht wird eine Eintragung dadurch, dass sie im gemeinsamen Registerportal der Länder erstmals abrufbar ist (§ 10 HGB). Eine gedruckte Veröffentlichung in einer Zeitung gibt es dafür nicht mehr.

Wie siehst du das Handelsregister ein?

Die Einsicht ist nach § 9 HGB jedem zu Informationszwecken gestattet, ein besonderes Interesse musst du nicht nachweisen. Auf handelsregister.de rufst du Eintragungen und Dokumente seit dem 1. August 2022 kostenlos ab, darunter den aktuellen und den chronologischen Ausdruck und die eingereichten Dokumente.

Brauchst du die Daten in deiner Software, fragst du sie mit der Handelsregister API ab. Sie liest die strukturierten Registerdaten und Dokumente von handelsregister.de und gibt Firmenname, Rechtsform, Registerart und Registernummer, Anschrift, Kapital, Vertreter und Status als JSON zurück. Über die Firmendaten API kommen Gesellschafter und Jahresabschlüsse aus dem Bundesanzeiger dazu. Die Handelsregister-Endpunkte laufen als Pilot und werden je Organisation freigeschaltet.

Das Handelsregister ist nicht dasselbe wie das Unternehmensregister, in dem vor allem die Jahresabschlüsse liegen. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Unternehmensregister Deutschland.

Quellen

  1. § 8 HGB, Handelsregister, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  2. § 9 HGB, Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  3. § 10 HGB, Bekanntmachung der Eintragungen, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  4. § 12 HGB, Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  5. § 15 HGB, Publizität des Handelsregisters, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  6. § 3 HRV, Einteilung des Handelsregisters, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  7. Gemeinsames Registerportal der Länder, Stand der Recherche: 7. November 2026
  8. IHK Lahn-Dill: Kostenfreier Online-Abruf aus dem Handelsregister, kostenfrei seit dem 1. August 2022, Stand der Recherche: 7. November 2026

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