Was ist ein Geschäftsführer?
Ein Geschäftsführer ist die Person, die eine GmbH leitet und sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Er wird von den Gesellschaftern bestellt und mit Namen im Handelsregister eingetragen.
Von David Lionel Wassilowsky, aktualisiert am
Eine GmbH, auch in der Form der UG (haftungsbeschränkt), kann nicht selbst handeln. Sie braucht nach § 6 GmbHG mindestens einen Geschäftsführer, der für sie Verträge schließt, Mitarbeiter einstellt und die Bücher führen lässt. Bei anderen Rechtsformen heißt die Leitung anders: Eine Aktiengesellschaft führt der Vorstand, eine OHG oder KG führen ihre persönlich haftenden Gesellschafter.
Wer kann Geschäftsführer werden?
Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er muss nicht Gesellschafter sein, auch eine angestellte Fremdgeschäftsführerin ist möglich. Ausgeschlossen ist nach § 6 GmbHG unter anderem, wer wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott verurteilt wurde, bei Betrug oder Untreue ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, und zwar für fünf Jahre ab Rechtskraft des Urteils.
Bestellt wird der Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter. Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer und ihrer Vertretungsbefugnis ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 GmbHG).
Was darf und muss ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 GmbHG). Gibt es mehrere, vertreten sie die GmbH gemeinsam, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Ob jemand allein vertreten darf, steht deshalb im Registereintrag der Firma in Abteilung B (HRB).
In seiner Arbeit muss er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 GmbHG). Verletzt er seine Pflichten, haftet er der Gesellschaft für den Schaden. Zu seinen Aufgaben gehört auch, nach jeder Veränderung bei den Anteilen eine neue Gesellschafterliste einzureichen, wenn kein Notar mitgewirkt hat.
Auf Geschäftsbriefen der GmbH müssen alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen stehen (§ 35a GmbHG). Auch das Impressum der Website nennt nach § 5 DDG den Vertretungsberechtigten.
Geschäftsführer finden und erreichen
Die Handelsregister API liefert im Firmenprofil das Feld people mit den aktuellen Vertretern einer Firma, gelesen aus den strukturierten Registerdaten. So weißt du, wer eine GmbH heute vertritt, auch wenn die Website veraltet ist. Mit Vorname, Nachname und der Domain der Firma sucht der E-Mail-Finder die passende Adresse und zeigt ihren Prüfstatus. Die Handelsregister-Endpunkte laufen als Pilot und werden je Organisation freigeschaltet.
Quellen
- § 6 GmbHG, Geschäftsführer, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 35 GmbHG, Vertretung der Gesellschaft, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 35a GmbHG, Angaben auf Geschäftsbriefen, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 39 GmbHG, Anmeldung der Geschäftsführer, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 43 GmbHG, Haftung der Geschäftsführer, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026