Was ist eine Gesellschafterliste?
Eine Gesellschafterliste ist das Verzeichnis, das eine GmbH beim Handelsregister einreicht und das alle Gesellschafter mit ihren Geschäftsanteilen nennt. Wer darin steht, gilt gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter, darum muss sie nach jeder Änderung neu eingereicht werden.
Von David Lionel Wassilowsky, aktualisiert am
Bei einer GmbH, auch in der Form der UG (haftungsbeschränkt), steht im Handelsregister selbst nicht, wem die Gesellschaft gehört. Das zeigt die Gesellschafterliste, die zu den Dokumenten des Registers gehört. Geregelt ist sie in § 40 GmbHG, ihre Form legt die Gesellschafterlistenverordnung fest.
Was steht in der Gesellschafterliste?
Für jeden Gesellschafter nennt die Liste Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort, bei einer Gesellschaft als Gesellschafter deren Firma, Sitz, Register und Registernummer. Zu jedem Geschäftsanteil gehören eine laufende Nummer und der Nennbetrag. Außerdem steht dort, wie viel Prozent des Stammkapitals jeder Anteil und jeder Gesellschafter hält. So siehst du auf einen Blick, wer die Mehrheit hat.
Eine Aktiengesellschaft hat keine solche öffentliche Liste. Ihre Namensaktien stehen im Aktienregister der Gesellschaft, in das Außenstehende keine Einsicht haben.
Wer reicht sie ein und wann?
Nach jeder Veränderung bei den Gesellschaftern oder im Umfang ihrer Beteiligung reichen die Geschäftsführer unverzüglich eine neue, vollständige Liste ein. Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, etwa beim Verkauf eines Anteils, reicht er die Liste anstelle der Geschäftsführer ein und bescheinigt, dass sie stimmt (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Eine bloße Mitteilung der Änderung genügt nicht, es wird immer die ganze Liste neu aufgenommen.
Warum ist die Liste so wichtig?
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 16 GmbHG nur als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Liste steht. Wer einen Anteil gekauft hat, kann seine Rechte erst ausüben, wenn die neue Liste aufgenommen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar jemand einen Anteil gutgläubig von einem Nichtberechtigten erwerben, der in der Liste steht.
Für die Prüfung von Geschäftspartnern ist die Liste der erste Blick auf die Eigentümer. Die wirtschaftlich Berechtigten hinter verschachtelten Beteiligungen zeigt sie nicht unbedingt, dafür gibt es das Transparenzregister.
Gesellschafter per API abrufen
Auf handelsregister.de lädst du die Liste als Dokument herunter. Die Handelsregister API liefert dir die Gesellschafter aus der aktuellen Liste über get_company_owners direkt als JSON, mit Name, Nennbetrag in EUR und Anteil. Frühere Listen rufst du über get_company_historical_owners ab, das Dokument selbst über get_company_documents als signierten Link. Zusammen mit Registerdaten und Jahresabschlüssen bekommst du sie über die Firmendaten API. Die Handelsregister-Endpunkte laufen als Pilot und werden je Organisation freigeschaltet.
Quellen
- § 40 GmbHG, Liste der Gesellschafter, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- § 16 GmbHG, Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
- Gesellschafterlistenverordnung (GesLV), auf gesetze-im-internet.de, in Kraft seit dem 1. Juli 2018, Stand der Recherche: 7. November 2026
- Ordentliche Gerichtsbarkeit Brandenburg: Merkblatt für GmbH, Ausgabe April 2024, Liste bei jeder Veränderung vollständig neu einreichen, Stand der Recherche: 7. November 2026
- Gemeinsames Registerportal der Länder, Stand der Recherche: 7. November 2026