Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist das amtliche Register, in dem Gesellschaften und andere Vereinigungen ihre wirtschaftlich Berechtigten angeben, also die Menschen, denen sie am Ende gehören oder die sie kontrollieren. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr für jedermann frei einsehbar.

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Das Transparenzregister beruht auf dem Geldwäschegesetz (GwG) und den Geldwäscherichtlinien der EU. Es soll sichtbar machen, welche natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft stehen, auch wenn die Anteile über mehrere Firmen gehalten werden. Geführt wird es nicht von einem Gericht, sondern vom Bundesanzeiger Verlag als registerführender Stelle.

Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigter ist nach § 3 GwG jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gibt es eine solche Person nicht, gilt hilfsweise der gesetzliche Vertreter oder Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigter.

Zu jedem wirtschaftlich Berechtigten verlangt § 19 GwG Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und alle Staatsangehörigkeiten.

Wer muss eintragen?

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten einholen, aktuell halten und dem Register mitteilen (§ 20 GwG). Das trifft etwa jede GmbH, UG, AG, KG und OHG. Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister: Die frühere Regel, nach der ein Eintrag im Handelsregister oder eine Gesellschafterliste die Mitteilung ersetzte, ist entfallen. Seit dem 1. Januar 2024 gehört auch die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts dazu.

Wer darf einsehen?

Behörden und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, etwa Banken, Notare und Steuerberater, bekommen weiter Einsicht. Den freien Zugang für die Öffentlichkeit hat der Europäische Gerichtshof am 22. November 2022 für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Seitdem müssen Mitglieder der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse darlegen, wenn sie Einsicht wollen, und sehen auch dann nur einen Teil der Angaben.

Was die Skael API dazu liefert und was nicht

Einen Auszug aus dem Transparenzregister liefert die Skael API heute nicht. Die Bestellung von Auszügen über die Registerschnittstelle wartet auf die Zulassung durch den Bundesanzeiger Verlag und antwortet bis dahin mit dem Status accreditation_pending, ohne etwas zu berechnen.

Was es gibt, ist get_company_ubo in der Handelsregister API: Der Endpunkt berechnet die natürlichen Personen mit mindestens 25 Prozent durchgerechneter Beteiligung oder Kontrolle aus den Gesellschafterdaten im Registerbestand von Skael. Das Ergebnis ist ausdrücklich kein amtlicher Auszug und kein Nachweis für die Geldwäscheprüfung, jede Antwort trägt dazu den Hinweis not_legal_aml_evidence. Die Handelsregister-Endpunkte laufen als Pilot und werden je Organisation freigeschaltet.

Quellen

  1. § 3 GwG, Wirtschaftlich Berechtigter, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  2. § 19 GwG, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  3. § 20 GwG, Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  4. § 23 GwG, Einsichtnahme in das Transparenzregister, auf gesetze-im-internet.de, Stand der Recherche: 7. November 2026
  5. Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 vom 22. November 2022, Stand der Recherche: 7. November 2026
  6. Transparenzregister, registerführende Stelle Bundesanzeiger Verlag, Stand der Recherche: 7. November 2026
  7. IHK Berlin: Mitteilungspflicht zum Transparenzregister, Vollregister seit dem 1. August 2021, Stand der Recherche: 7. November 2026

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